Auch für die Fünfzehntelanhebung des Mietzinses gegenüber dem Rechtsnachfolger nach dem Tod des Mieters ist eine sechsmonatige Präklusivfrist einzuhalten. Diese beginnt im Allgemeinen erst mit der Rechtskraft der Einantwortung. Wird der Vermieter schon vorher vom Tod des bisherigen Hauptmieters, von der Person des Rechtsnachfolgers und von dessen Absicht informiert, das Unternehmen im Bestandobjekt weiter zu betreiben, muss er zur Wahrung des Anhebungsrechts innerhalb von sechs Monaten ein bedingtes Anhebungsbegehren stellen.