Es ist eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung, wenn ein als Wohnung gewidmetes WE-Objekt wiederholt kurzfristig an Touristen vermietet wird.
Ein Unterlassungsbegehren muss konkretisiert sein (auf die Unterlassung bestimmter Handlungen), bloß allgemeine Umschreibungen genügen nicht. Es ist aber zulässig, eine konkrete Verletzungshandlung zu nennen und das Verbot auch auf ähnliche Eingriffe zu erstrecken.