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Zwischen Kachelofen und Solaranlage: Wie weit reicht die Erhaltungspflicht des Vermieters?

Schwerpunkt Wärmebereitung und EnergielieferungBeitragAufsatzKatharina Michner-Winhoferimmolex 2024/86immolex 2024, 202 - 204 Heft 6 v. 7.6.2024

In einer neuen Entscheidung (FN ) hält der OGH fest, dass auch Heizungsrohre und Heizkörper vom Begriff des "mitvermieteten Wärmebereitungsgeräts" umfasst sind. Aus diesem Anlass untersucht der folgende Beitrag diesen Begriff und Einzelfragen zum Umfang der Erhaltungspflicht des Vermieters.

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