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Keine Gebührenbefreiung für Pachtvertrag betreffend Hotellerie bzw Beherbergung

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturErnst Gallimmolex 2024/173immolex 2024, 397 - 399 Heft 11 v. 7.11.2024

Maßgebend für die Anwendbarkeit der Gebührenbefreiung des § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG ist die sachliche Bestimmung des Bestandobjekts, wobei allein der Urkundeninhalt entscheidend ist. Ist die sachliche Bestimmung des (als Einheit zu betrachtenden) Bestandobjekts die Hotellerie bzw Beherbergung, also eine gewerbliche Dienstleistung, nicht jedoch "Wohnzwecke", scheidet eine Gebührenbefreiung in Anwendung des § 33 TP 5 Z 1 GebG aus.

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