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Betriebskosten sind 30 Jahre lang abzurechnen!

EditorialAufsatzHerbert Rainerimmolex 2024/141immolex 2024, 325 Heft 10 v. 15.10.2024

Mit der Entscheidung vom 8. 8. 2024, 5 Ob 75/24a, trifft der OGH eine wichtige Klarstellung im Zusammenhang mit der Abrechnung von Betriebskosten im MRG. Für den Anspruch des Mieters auf Legung der Betriebskostenabrechnung gilt die 30-jährige Verjährungsfrist.

Abstract aus immolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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