Mit der Entscheidung vom 8. 8. 2024, 5 Ob 75/24a, trifft der OGH eine wichtige Klarstellung im Zusammenhang mit der Abrechnung von Betriebskosten im MRG. Für den Anspruch des Mieters auf Legung der Betriebskostenabrechnung gilt die 30-jährige Verjährungsfrist.
Abstract aus immolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.