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Ausnahmebewilligung für gewerbliche Kurzzeitvermietung Erfüllt der Wohnungseigentumsvertrag das Erfordernis der Zustimmung der Miteigentümer?

Schwerpunkt Mietrecht und VerfassungsrechtBeitragAufsatzDominik Pranklimmolex 2024/104immolex 2024, 253 - 255 Heft 7 und 8 v. 22.7.2024

Nach einem rezenten Erkenntnis des VwG Wien gilt eine Regelung im WE-Vertrag, wonach Wohnungen auch für die Kurzzeitvermietung genutzt werden dürfen, nicht als Nachweis der Zustimmung der Miteigentümer, die für die Erlangung einer Ausnahmebewilligung gem § 129 Abs 1a BO für Wien erforderlich ist. Dieser Beitrag zeigt auf, dass diese Rechtsansicht verfassungsrechtlich problematisch sein könnte.

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