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Sacheinlage von Liegenschaft(santeilen) keine Einbringung eines (Teil-)Betriebs iSv Art III UmgrStG

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturErnst Gallimmolex 2023/200immolex 2023, 430 - 431 Heft 12 v. 7.12.2023

Wurden als Sacheinlagen Liegenschaften (Liegenschaftsanteile) ohne Gegenleistung (insb ohne Gewährung von Anteilen) unter Übernahme von Verbindlichkeiten in die Gesellschaft eingebracht, liegt dem Sacheinlagevertrag kein Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG zugrunde, weil weder ein Betrieb oder Teilbetrieb noch Mitunternehmeranteile oder Kapitalanteile übertragen wurden. Der Vorgang fällt nicht in den Anwendungsbereich des UmgrStG. Die Festsetzung der GrESt hat somit gem § 7 Abs 1 Z 3 GrEStG (mit 3,5 %) zu erfolgen.

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