Mit der WEG-Novelle 2022 ergeben sich beim Änderungsrecht des WEers nach § 16 WEG eine Reihe von Neuerungen, welche die Umsetzung bestimmter privilegierter Maßnahmen erleichtern sollen. Dies betrifft insb die Errichtung von Ladestationen zur Stärkung der Elektromobilität und die Barrierefreiheit bei Wohnungen und allgemeinen Teilen. Ergänzend wird eine Möglichkeit geschaffen, bestimmte Änderungsmaßnahmen durch eine bloße Verständigung der übrigen Miteigentümer auch ohne gerichtliches Verfahren umzusetzen. Dazu ist eine Zustimmungsfiktion bei Nichtuntersagung vorgesehen.