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Eingriffe in die Privatsphäre des Wohnungsnutzers

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/91immolex 2020, 307 - 309 Heft 10 v. 7.10.2020

Der dinglich zur ausschließlichen Wohnungsnutzung berechtigte WEer hat ebenso wie der nur obligatorisch berechtigte Wohnungsmieter grundsätzlich das Recht, exklusiv die Schlüssel zu seiner Wohnung zu besitzen.

8 Ob 139/19b

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