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Verspäteter (Revisions-)Rekurs I

SachwalterschaftJudikaturUniv.-Prof. Dr. Martin Schauer, Univ. Wien; Mag. Felicitas Parapatits, Univ. Wien (Bearbeitung)iFamZ 2010/150iFamZ 2010, 199 Heft 4 v. 1.7.2010

ß§ 46 Abs 3 AußStrG; ß§ 71 Abs 4 AußStrG; ß§ 127 AußStrG

Der OGH stellte klar, dass ß§ 46 Abs 3 AußStrG, wonach auch nach Ablauf der Rekursfrist Beschlüsse noch anfechtbar sind, wegen ß§ 127 letzter Satz AußStrG bei (Revisons-)Rekursen in Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters nicht anwendbar ist.

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