§ 145 ABGB; ß§ 110 AußStrG; ß§ 79 Abs 2 AußStrG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und inwieweit der erziehungsberechtigte Elternteil dazu verpflichtet ist, das Kind auf den persönlichen Kontakt mit dem anderen Elternteil vorzubereiten.