ß§ 2 Abs 1 AußStrG; ß§ 68 Abs 1 AußStrG; § 10 UVG; § 14 UVG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wem im Unterhaltsvorschusserfahren Parteistellung zukommt. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
OGH 23.9.2008, 10 Ob 71/08a
ß§ 2 Abs 1 AußStrG; ß§ 68 Abs 1 AußStrG; § 10 UVG; § 14 UVG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wem im Unterhaltsvorschusserfahren Parteistellung zukommt. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
OGH 23.9.2008, 10 Ob 71/08a