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Heizungsanlage.

5. OGH – Zivilsachen20.05 BTVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7470Jus-Extra OGH-Z 2025, 6 Heft 442 v. 10.4.2025

§ 10 BTVG

Ist die Verschaffung des Mit- und Wohnungseigentums an einer Wohnanlage mit Heizungsanlage geschuldet, stellt das von Dritten vorbehaltene Eigentum an der Heizungsanlage einen Rechtsmangel dar, der einer Fertigstellung des Bauwerks iSd § 10 BTVG entgegensteht.

Ist jedoch die Beheizbarkeit trotz des Rechtsmangels an der errichteten Wärmeversorgungsanlage gesichert, so sind die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Rate nach § 10 Abs 2 Z 2 lit e BTVG erfüllt.

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