§ 3 AÜG, § 17 Abs 2 AÜG
1. Für die Beurteilung, ob (grenzüberschreitende) Arbeitskräfteüberlassung iSd §§ 3 und 4 AÜG vorliegt, sind die für die Arbeitskräfteüberlassung iSd Art 1 Abs 3 lit c der RL 96/71 entscheidenden Kriterien insofern auch maßgebend, als nur bei Übereinstimmung mit den unionsrechtlichen Vorgaben eine uneingeschränkte Anwendung des AÜG in Betracht kommt.