§ 275 Abs 2 UGB
Übersteigen die Ansprüche mehrerer Geschädigter zusammen den Hafungshöchstbetrag des § 275 Abs 2 UGB, hat eine Aufteilung nach dem Prioritätsprinzip zu erfolgen.
OGH, 29.06.2017, 8 Ob 94/16f
§ 275 Abs 2 UGB
Übersteigen die Ansprüche mehrerer Geschädigter zusammen den Hafungshöchstbetrag des § 275 Abs 2 UGB, hat eine Aufteilung nach dem Prioritätsprinzip zu erfolgen.
OGH, 29.06.2017, 8 Ob 94/16f