Art 14 CISG
Für die Einbeziehung der AGB eines Vertragsteils ist es erforderlich, dass sie dem anderen Teil übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Eine Erkundigungsobliegenheit besteht nicht.
OGH, 29.06.2017, 8 Ob 104/16a
Art 14 CISG
Für die Einbeziehung der AGB eines Vertragsteils ist es erforderlich, dass sie dem anderen Teil übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Eine Erkundigungsobliegenheit besteht nicht.
OGH, 29.06.2017, 8 Ob 104/16a