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“Fremdvergleich" und Sittenwidrigkeit

Judikatur ZIKZIK 1999, 216 Heft 6 v. 22.12.1999

§ 1 Abs 2 IESG, § 3a Abs 1 IESG

Zweck des IESG ist in seinem Kernbereich das Hintanhalten der von Arbeitnehmern typischerweise nicht abwendbaren oder absicherbaren Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes der Entgeltansprüche, auf die diese zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angewiesen sind.

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