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Freistellungsvereinbarung

5. OGH – Zivilsachen20.05 BTVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7402Jus-Extra OGH-Z 2024, 32 Heft 439 v. 14.11.2024

§ 9 Abs 3 BTVG, § 7 Abs 1 BTVG

Die Freistellungsvereinbarung muss schon vor der Weiterleitung der ersten Zahlung an den Bauträger bzw die Bank vorliegen.

Hier: Verbandsverfahren. Klausel, nach der der Bauträger bei kundenfeindlichster Leseart erst nach Auszahlung der jeweils fälligen Rate (durch den Treuhänder) verpflichtet wäre, eine Lastenfreistellungserklärung des Hypothekargläubigers für den dieser Rate entsprechenden Anteil einzuholen.

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