§ 9 Abs 3 BTVG, § 7 Abs 1 BTVG
Die Freistellungsvereinbarung muss schon vor der Weiterleitung der ersten Zahlung an den Bauträger bzw die Bank vorliegen.
Hier: Verbandsverfahren. Klausel, nach der der Bauträger bei kundenfeindlichster Leseart erst nach Auszahlung der jeweils fälligen Rate (durch den Treuhänder) verpflichtet wäre, eine Lastenfreistellungserklärung des Hypothekargläubigers für den dieser Rate entsprechenden Anteil einzuholen.