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Förderung Handwerkerleistungen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6898/1/2024 Heft 6898 v. 8.5.2024

Als Teil des aktuellen Bau- und Wohnpakets der Bundesregierung wurde mit BGBl I 2024/51 der "Handwerkerbonus" für die Jahre 2024 und 2025 wiederaufgelegt. Wie schon in den Jahren 2014-2017 werden Arbeitsleistungen von inländischen Handwerksfachbetrieben für Maßnahmen in Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich mit 20 % der Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten) bis zu einer Förderhöhe von € 2.000,- (2025: € 1.500,-) pro Jahr unterstützt. Die Arbeitsleistungen müssen im Zeitraum 1. 3. 2024 bis längstens 31. 12. 2025 anfallen bzw angefallen sein. Der Handwerkerbonus kann ab 15. 7. 2024 unter www.handwerkerbonus.gv.at beantragt werden. Weitere Informationen bietet ua die Wirtschaftskammer unter https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/handwerkerbonus .

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