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Erstattung von Treuhandgeldern

Lohnsteuer und AbgabenARD 4882/14/97 Heft 4882 v. 28.10.1997

( EStG § 4 Abs 4 ) Die Erstattung von durch Angestellte eines Treuhänders auftragswidrig ausgefolgten Treuhandgeldern an den Treugeber führt auch dann zu Betriebsausgaben des Treuhänders, wenn dieser auf Regress gegenüber den Angestellten verzichtet.

VwGH 93/14/0030 v. 29.07.1997

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