vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungsveröffentlichung.

5. OGH – Zivilsachen21.07 KartGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/7017Jus-Extra OGH-Z 2022, 14 Heft 419 v. 21.7.2022

§ 37 Abs 1 KartG

Im Fall einer teilweise bestätigenden und teilweise abändernden Rechtsmittelentscheidung des KOG ist nur die Entscheidung des KOG und nicht jene des Kartellgerichts zu veröffentlichen. Diese Entscheidung ist (abgesehen von sich aus § 37 Abs 2 KartG ergebenden Veränderungen) grundsätzlich unverändert zu publizieren und kann daher gegebenenfalls auch sonst nicht der Veröffentlichungspflicht unterfallende aufhebende Teile umfassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte