vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Enteignungsentschädigung für Zwangsservitut

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/254Zak 2024, 151 Heft 8 v. 20.5.2024

OÖ StarkstromwegeG: § 21 Abs 2

EisbEG: § 4, § 6

Wenn die Enteignung durch Begründung einer Dienstbarkeit erfolgt (hier: für eine Hochspannungs-Freileitung), muss auch die Wertminderung, die an den von der Dienstbarkeit nicht betroffenen Liegenschaftsteilen unmittelbar durch die Servitutsbegründung entstanden ist, bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung berücksichtigt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte