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Elementarereignis.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/7009Jus-Extra OGH-Z 2022, 13 Heft 419 v. 21.7.2022

§ 1104 ABGB

Zu den in § 1104 ABGB ausdrücklich genannten Elementarereignissen gehört die „Seuche“ und COVID-19 ist ein solcher Fall. Die aus dem Elementarereignis resultierenden hoheitlichen Eingriffe (Betretungsverbote für bestimmte Geschäftslokale) hatten zur Folge, dass diese Objekte „gar nicht gebraucht oder benutzt werden“ konnten.

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