§ 97 ABGB
Eine Wohnung, die vom Ehegatten nie bewohnt wurde und dafür auch nie vorgesehen war, ist keine geschützte Wohnung iSd § 97 ABGB, da sie vom verfügungsberechtigten Ehegatten dem wohnungsbedürftigen gerade nicht zur Verfügung gestellt worden ist.
Hier: Gegenstand waren eine bereits vor gerichtlicher Geltendmachung aufgegebene Ehewohnung sowie eine Wohnung, die nie als Ehewohnung bestimmt war.