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Verjährungsfrist und -einrede bei Schadenersatzansprüchen im Konzern

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2025/66ecolex 2025, 124 - 126 Heft 2 v. 26.2.2025

1. Eine Verjährungseinrede verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Fristversäumnis des Berechtigten auf ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten seines Gegners zurückzuführen ist; dazu zählt nicht nur ein aktives Vorgehen des Schuldners - etwa wenn er den Gläubiger geradezu abhält, die Verjährung durch Einklagung abzuwenden -, sondern auch ein Verhalten des Schuldners, aufgrund dessen der Gläubiger nach objektiven Maßstäben der Auffassung sein konnte, sein Anspruch werde entweder ohne Rechtsstreit befriedigt oder nur mit sachlichen Einwendungen bekämpft.

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