Das Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) brachte zahlreiche Neuerungen in Hinblick auf die Verfolgung von Patentverletzungen in Europa mit sich. Eine der wichtigsten rechtlichen Maßnahmen, die Patentinhabern gegen Rechtsverletzer zur Verfügung stehen, sind einstweilige Maßnahmen/Verfügungen (EV). So ist es naheliegend, dass vor verschiedenen Lokalkammern (LK) des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) bereits mehrfach Verfahren zur Erwirkung von EV eingeleitet wurden. Auch das BerG des EPG hat sich bereits mehrfach mit EV-Anträgen befasst. (FN )

