Das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) regelt nicht nur den Schutz des Hinweisgebers, sondern auch den Schutz der vom Hinweis betroffenen Person. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit in der Praxis relevanten Themen betreffend die Bestimmungen über die Offenlegung der Identität einer vom Hinweis betroffenen Person.
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