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Anwendbarkeit von § 30 Abs 2 Z 6 MRG nach dem Tod des Mieters

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2024/530ecolex 2024, 936 Heft 11 v. 15.11.2024

§ 30 Abs 2 Z 6 MRG kann als Kündigungsgrund auch statt des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG geltend gemacht werden, wenn der Mieter diesen Kündigungsgrund vor dem Tod verwirklicht hat. Die Passivlegitimation ist aber nicht gegeben, wenn eine Sonderrechtsnachfolge nach § 14 Abs 2 MRG eingetreten ist.

1 Ob 93/24v

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