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Keine Rückerstattung der Servicegebühr durch Ticketservice nach Entfall einer Veranstaltung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2024/474ecolex 2024, 839 - 840 Heft 10 v. 11.10.2024

1. Die AGB-Klausel eines Unternehmens, welches Eintrittskarten für diverse Veranstaltungen anbietet ("Ticketservice"), sieht vor, dass für jede Warenbestellung eine Servicegebühr von max Euro 2,- verrechnet wird, wobei diese im Gesamtkaufpreis angezeigt wird. Diese Klausel verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG, weil die konkrete Höhe der Servicegebühr unmittelbar vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen wird. Die Klausel ist auch nicht gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB, zumal diese im Gesamtkaufpreis beinhaltet ist und konkret ausgewiesen wird, und es sich hier auch um kein Zusatzentgelt handelt, das das eigene Leistungsversprechen einschränkt, verändert oder aushöhlt.

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