Fünf von sechs der kürzlich beim VfGH eingebrachten Klimaklagen sind bislang gescheitert. (FN ) Der VfGH blieb damit der Linie fundierter Dogmatik und seiner Rolle als bloß negativer Gesetzgeber (Rechtskontrolleur) treu. (FN ) Den theoretisch denkbaren Vorwurf, Klimaschutz nicht ernst zu nehmen, muss sich der VfGH nicht gefallen lassen. Klimaschutzbelange wurden in der Form von Individualanträgen, einer Erkenntnisbeschwerde sowie einer Staatshaftungsklage an den VfGH herangetragen. Mit der materiellen Seite hat er sich zwar nur in einem Verfahren auseinandergesetzt; dennoch ergibt sich aus einer Zwischenanalyse aller Entscheidungen, dass eine Aufgabe wichtiger und bewährter Rechtschutzinstrumente für den VfGH nicht infrage kommt. (FN )