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Heilung der formunwirksamen Schenkung durch Bekräftigung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLisa Partederecolex 2023/472ecolex 2023, 758 - 759 Heft 9 v. 19.9.2023

Durch die (Jahre nach dem Schenkungsvertrag) in der Stiftungszusatzurkunde in Notariatsaktsform vorgenommene Bekräftigung des Eigentums sowie durch den Verzicht auf das Fruchtgenussrecht ist der Formmangel der Schenkung geheilt.

2 Ob 59/22y

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