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Unanfechtbarkeit der Entscheidung über Streitwertherabsetzung und Abtretung an das BG in derselben Gemeinde

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2023/247ecolex 2023, 392 Heft 5 v. 10.5.2023

1. Gemäß § 45 JN sind nach Eintritt der Streitanhängigkeit getroffene Entscheidungen, mit denen ein Gericht seine sachliche Zuständigkeit bejaht, unanfechtbar, solche, mit denen es seine sachliche Unzuständigkeit ausspricht, nur dann, wenn das Gericht, das nach dieser Entscheidung sachlich zuständig wäre, seinen Sitz nicht in derselben Gemeinde hat. Das gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Gesetzesstelle nicht gegeben waren.

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