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Spitzenstellungswerbung ohne Tatsachenkern

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturAnna Katharina Tipotschecolex 2022/44ecolex 2022, 60 Heft 1 v. 19.1.2022

1. Die Frage, ob eine bestimmte Werbeaussage eine objektiv überprüfbare Tatsachenbehauptung oder nur eine rein subjektive, jeder objektiven Nachprüfung entzogene Meinungskundgebung ist, ist immer nach dem Gesamteindruck der Ankündigung - unter Berücksichtigung ihres Gegenstands, ihrer Form, des Zusammenhangs, in den sie gestellt wird, sowie aller sonstigen Umstände, die für das angesprochene Publikum maßgebend sein können - zu beurteilen.

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