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KG: Zur Feststellung des Jahresabschlusses und zum Gewinnanspruch

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/270ecolex 2020, 616 Heft 7 v. 3.7.2020

1. Der Anspruch auf Gewinnauszahlung in der KG entsteht grundsätzlich erst mit der wirksamen Feststellung des Jahresabschlusses. Soweit nach dem Gesellschaftsvertrag ein eigener Gewinnverwendungsbeschluss erforderlich ist, muss auch dieser vorliegen.

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