vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Treuhänder haftet bei nicht UStG-konformen Rechnungen!

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/84ecolex 2019, 217 Heft 3 v. 6.3.2019

Ergibt sich aus der Treuhandabrede, dass Rechnungen über Arbeiten am Haus, die von den Verkäufern mitfinanziert werden, der Geltendmachung der Vorsteuer dienen sollten, ist auch ein mehrseitiger Treuhänder verpflichtet, den Umstand, dass die vorgelegten Rechnungen nicht § 11 UStG entsprachen, im Interesse der Verkäufer wahrzunehmen und eine - der Treuhandabrede nicht entsprechende - Zahlung im Zweifel nicht ohne weitere Abklärung vorzunehmen (vgl RIS-Justiz RS0010417; RS0038753).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!