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Rechtsprechung Gesellschaftsrecht

HandelsrechtWertpapierrechtecolex 2006/175ecolex 2006, 400 - 401 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 22 URG; § 27 URG

Der OGH beschreibt die Voraussetzungen für die Haftung des Geschäftsführers nach § 22 URG, qualifiziert die darin normierte Verantwortlichkeit als reine Erfolgshaftung und nimmt zum Entlastungsbeweis wegen eines fehlenden Kausalzusammenhangs Stellung.

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