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OGH, 13.07.2000, 5 Ob 183/00y (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2001/9ecolex 2001, 45 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 94 Abs 1 Z 2 GBG; § 157 KO

Der OGH legt dar, dass der Gemeinschuldner erst dann rechtswirksam über seine Vermögensgüter disponieren kann, sobald die Löschung der Konkursanmerkung im Grundbuch rechtskräftig erfolgte bzw der Aufhebungsbeschluss in Rechtskraft erwachsen ist.

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