vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Terminverlust beim Verbrauchergeschäft

Wirtschaftsrechtecolex 2000/308ecolex 2000, 791 Heft 11 v. 1.11.2000

§ 13 KSchG

Der Eintritt des Terminverlustes hat eine qualifizierte Mahnung (Androhung und Setzung einer Nachfrist) als Voraussetzung. Die Zustellung der Klage auf Zahlung der Restschuld genügt dem Erfordernis der Mahnung nicht. Eine Klage, die keine Behauptungen betreffend den Terminverlust enthält, ist als unschlüssig zu behandeln.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!