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Die Redepflicht des Abschlussprüfers

Revision & KontrolleMag. Regina ReiterRWZ 2006/48RWZ 2006, 162 Heft 5 v. 26.5.2006

Das HGB regelt im § 273 Abs 2 HGB die besonderen, über den üblichen Prüfungsbericht hinausgehenden Berichtspflichten des Abschlussprüfers:

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