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Das virtuelle Hausrecht

AufsätzeJulia LuksanZIR 2014, 364 Heft 5 v. 1.11.2014

Kann der Betreiber einer Website Einzelne von deren Nutzung ausschließen? Gerade im Fall von akuter (Betriebs-)Störungen wie Shitstorms stellt sich die Frage nach einer rechtlichen Handhabe. Nach deutscher Rechtsprechung kann das virtuelle Hausrecht Abhilfe schaffen, aber auch hierzulande existieren einschlägige Rechtsgrundlagen.

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