DNA-Gutachten zur Vaterschaftsfeststellung (Wiederaufnahme des Verfahrens) Die Zulässigkeit der Wiederaufnahmsklage ist eine vom Gesetzgeber an eng umgrenzte Voraussetzungen geknüpfte Ausnahme von der aus der Rechtskraft der Vorentscheidung abgeleiteten Einmaligkeitswirkung.
6 Ob 59/24f