Entscheidungsfähigkeit ist die Voraussetzung für eine medizinische Behandlung und deren Beurteilung erfolgt durch den behandelnden Arzt bzw. die selbständig agierende Pflegeperson. Der Artikel führt aus, welche Kriterien zur Entscheidungsfähigkeit geprüft und erfüllt sein müssen.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.