Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung gemäß §§ 34 und 35 Einkommensteuergesetz (EStG) (FN ) steuerlich abgesetzt werden.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung gemäß §§ 34 und 35 Einkommensteuergesetz (EStG) (FN ) steuerlich abgesetzt werden.
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