Die Dokumentation von Verletzungen, Art der Verletzung, Behandlung und Heilungserfolg zählen laut Ärztegesetz zu den Verpflichtungen behandelnder Ärzt:innen. Der Fokus auf die akute Behandlung in oft übervollen Ambulanzen lässt regelmäßig eine sachgerechte Beschreibung vermissen, was gerade bei Fällen häuslicher Gewalt (fehlende Zeug:innen) problematisch ist. Der Beitrag zeigt praxisorientiert auf, wie Verletzungen gerichtstauglich dokumentiert werden sollen. (FN )

