Obwohl der Verfassungsgerichtshof klar ausgesprochen hat, dass niemand fremdbestimmte staatliche Geschlechtszuschreibungen akzeptieren muss, gibt es bei der Umsetzung des Rechts auf eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität Nachholbedarf, wie der Artikel anhand der Ausführungen zur EMRK sowie zur Judikatur des EGMR und des Verfassungsgerichtshofs aufzeigt.
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