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Pflicht zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Einwendungen gegen Gutachten

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2022/41DAG 2022, 99 Heft 4 v. 16.9.2022

Pflicht zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Einwendungen gegen Gutachten. Einwendungen gegen die Schlüssigkeit eines Gutachtens einschließlich der Behauptung, die Befundaufnahme sei unzureichend bzw der Sachverständige gehe von unrichtigen Voraussetzungen aus, haben ebenso wie Einwendungen gegen die Vollständigkeit des Gutachtens auch dann Gewicht, wenn sie nicht auf gleicher fachlicher Ebene angesiedelt sind, also insbesondere auch ohne Gegengutachten erhoben werden.

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