Die Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes mit 1. 1. 2022 ermöglicht entscheidungsfähigen, kranken Erwachsenen die Errichtung einer Sterbeverfügung. Dazu sind vier Schritte - ärztliche Aufklärung, juristische Aufklärung, Abgabe des Präparats und selbstständige Einnahme - erforderlich. Mit diesem neuen Gesetz eröffnen sich für Ärzte und vor allem für die Palliativ- und Hospizversorgung zahlreiche Fragen, wie der Beitrag aufzeigt.

