Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
In Europa gibt es keine einheitliche Rechtsprechung für ein selbstbestimmtes und würdiges Sterben - lediglich zehn Länder haben entsprechende Gesetze. Bereits 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bekräftigt, dass die Staaten nicht verpflichtet sind, Sterbehilfe zuzulassen.

