Begründungspflicht eines VwG in Zusammenhang mit Sachverständigengutachten. Auch ein VwG trifft die Verpflichtung, im Rahmen der Begründung seiner Entscheidung ein Gutachten eines Sachverständigen auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit hin zu prüfen.
Ra 2019/11/0100

