Viele Selbständige und auch viele selbständig tätige Ärzte haben im COVID-19-bedingten Krisenjahr 2020 die laufenden Vorauszahlungen für die Einkommensteuer, aber auch für die Sozialversicherungsbeiträge im Frühjahr herabsetzen lassen. Wurde dies mittlerweile wieder angepasst, besteht kein Handlungsbedarf. Ansonsten sollte zumindest für das Jahr 2021 eine Neueinstufung angedacht werden.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

